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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermarktung von Werbeflächen aller
Art im Internet. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird
von dem Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag
des jeweiligen Werbekunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt)
durchgeführt.
II. Gewährleistung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach dem
Einstellen bzw. Erscheinen auf der Website bzw. in weiteren
elektronischen Werbeträgern zu prüfen und etwaige Fehler spätestens
innerhalb einer Woche ab Einstellung bzw. Erscheinen der Werbung
schriftlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig,
entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.
2. Bei fehlerhafter Schaltung der Werbung ist das Unternehmen nach
seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Maße, in
dem der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde, oder eine
Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzschaltung oder
Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist,
unzumutbar verzögert oder dem Unternehmen trotz angemessener
Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem
Aufraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages
(Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.
3. Ein Fehler bei der Werbeschaltung im vorgenannten Sinne liegt nicht
vor, wenn die beanstandete Darstellung durch die Verwendung einer nicht
geeigneten Darstellungs-Soft- oder Hardware (z. B. Browser)
oder
durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen oder durch
Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch
unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten
Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller und nicht kommerzieller
Provider und Online-Dienste, die außerhalb des
Verantwortungs-/Einflussbereichs des Unternehmens liegen,
oder durch den Ausfall eines Servers, der nicht länger als 24 Stunden
(fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der
vertraglich vereinbarten Schaltung andauert, wegen höherer Gewalt,
Streik oder sonstigen Gründen, die nicht von dem Unternehmen zu
vertreten sind, hervorgerufen wird.
4. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der
Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu
verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung
gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist.
III. Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er
sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-,
Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten
Werbeunterlagen und -texten erworben hat und frei darüber verfügen
kann.
2. Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von allen Kosten und
Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-,
presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei
dem Unternehmen entstehen können.
3. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie
Anlieferung der Werbemittel verantwortlich. Dies beinhaltet auch den
technischen Aufbau der Werbemittel gemäß den in der Auftragsbestätigung
angegebenen jeweiligen Spezifikationen. Der Auftraggeber trägt das
Risiko für die Übermittlung des Werbemittels, soweit nicht aus dem
Risikobereich des Unternehmens Probleme bei der Übermittlung auftreten.
4. Können Werbeaufträge aus Gründen, die im Risikobereich des
Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird
die vereinbarte Werbung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt.
Trifft dem Unternehmen keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder
Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen das
Unternehmen.
5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige
Zustimmung dem Unternehmen Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an
Dritte abzutreten oder zu übertragen. Das Unternehmen kann Rechte und
Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder
übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine
Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht
verständigt wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an
das Unternehmen zu zahlen.
IV. Rücktrittsrecht
1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach
Vertragsabschluss die Werbeschaltung aus Gründen abzulehnen, die für
das Unternemen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist
insbesondere dann der Fall, wenn die Werbeschaltung urheber-,
wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche
Bestimmungen verletzt.
2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung
informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den
Anforderungen des Unternehmens entsprechendes Werbematerial zur
Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf
Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft diem Unternehmen
an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so
sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die
bei dem Unternehmen bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche
des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall
seitens des Auftraggebers noch keine Zahlungen erfolgt, so kann das
Unternehmen den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.
V. Stornierung
1. Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich
möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 4 Wochen
vor Kampagnenbeginn fallen keine Stornogebühren an.
VI. Preise
1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern einzelvertraglich
nichts anderes vereinbart wurde.
2. Preisänderungen für die Durchführung von Werbeschaltungen für
vereinbarte und bestätigte Schaltaufträge werden wirksam, wenn sie von
dem Unternehmen einen Monat vor der Einstellung mit neuem Preis
angekündigt werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein
Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt
der Mitteilung durch Erklärung ausgeübt werden muss.
VII. Geltungsbereich
1. Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen
erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich
die nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen
des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht
Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht.
2. Mit der Ertelung des Auftrages wird die ausschliessliche Gültigkeit
dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.
VIII. Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber kommt
entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax
oder E-Mail seitens des Unternehmens oder durch Erfüllung des Auftrags
seitens des Unternehmens zustande. Das Unternehmen hat das Recht, noch
nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen
bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von dem
Unternehmen schriftlich bestätigt sind.
3. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens.
IX. Haftung
1. Das Unternehmen haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit
der Website, ebenso wenig dafür, dass durch die Schaltung der Werbung
bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das
Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens.
3. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn
wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei
ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren
Schäden findet nicht statt.
X. Haftungsausschluss
1. Das Unternehmen haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche
Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot
eingestellten Informationen.
2. Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte
fremder Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden
Inhalten, auch wenn von Seiten des Unternehmens auf diese externe
Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage
angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner
und Links führen, sowie für Fremdeinträge in vom Unternehmen
eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.
XI. Copyright
Das Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung
von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.
Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche
Genehmigung des Autors nicht gestattet.
Alle Rechte behält sich das Unternehmen vor.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der
Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt,
Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen
zuständigen Gericht gelten zu machen.
2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.
XIII. Sonstiges
1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht
getroffen.
2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.
XIV. Zahlungen
1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein
von dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto
bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach
Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung
der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann das
Unternehmen die weitere Ausführung eines Schaltauftrags bis zur
Bezahlung zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen unbeschadet,
entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere
Sicherheiten verlangen.
3. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder
teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in
Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit ddas
Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist. 4. Das Unternehmen
ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des
Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.
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(Gültig ab dem 05. September 2008)
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